Fortbildung?
 
- wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation
    mit der Fahrschulerlaubnis der Klassen CE und DE nach § 10  Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes.
     
  - bei uns in der TKC GmbH können Sie auch an der gesetzlichen Fortbildung teilnehmen, d. h.
    5 Module á 7 Stunden im Block oder 5 mal 7 Stunden verteilt auf 5 Jahre.
 

 

             

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BKF-Gesetz

 

Leistungsprofil

  Bundesagentur