Busfahrerausbildung |
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Seit dem 10. 09. 2008 müssen | ||
Busfahrer, die gewerblich Personen | ||
befördern, eine zusätzliche Qualifikation | ||
nachweisen. |
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Entweder |
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eine 3jährige Ausbildung zum Berufs- | |
kraftfahrer | ||
oder |
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eine Grundqualifikation ohne Ausbildungs- | |
verpflichtung, aber mit theor. und prakt. | ||
Prüfung bei der IHK | ||
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oder |
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eine beschleunigte Grundqualifikation mit | |
Ausbildungspflicht und einer theor. | ||
Prüfung bei der IHK. | ||
Nähere Einzelheiten finden Sie im | ||
Abschnitt BKF-Gesetz. | ||