Lkw Fahrerausbildung |
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Seit dem 10. 09. 2009 müssen | ||
Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, | ||
eine zusätzliche Qualifikation nachweisen. | ||
Entweder | ||
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eine 3jährige Ausbildung zum Berufs- | |
kraftfahrer | ||
oder | ||
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eine Grundqualifikation ohne Ausbildungs- | |
verpflichtung, aber mit theor. und prakt. | ||
Prüfung bei der IHK | ||
oder | ||
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eine beschleunigte Grundqualifikation mit | |
Ausbildungspflicht und einer theor. | ||
Prüfung bei der IHK. | ||
Nähere Einzelheiten finden Sie im | ||
Abschnitt BKF-Gesetz. | ||