Mit Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) am 1. Oktober 2006,

basierend auf der Richtlinie 2003/59/EG über die „Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer

bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr“ werden „Mindestanforderungen“ an die

Qualifikation für die Fahrer festgelegt.

Künftig dürfen nur diejenigen Fahrer gewerblich Personen befördern oder Güter transportieren, die

neben dem entsprechenden Führerschein über einen gültigen „Befähigungsnachweis“ verfügen, in dem

ihre Qualifikationen dokumentiert sind. Die europäischen Rechtsvorschriften werden auf alle Kraft-

fahrer ausgedehnt, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Beruf als Selbständige oder als abhängig

Beschäftigte ausüben.

 

Ziel der neuen europäischen Vorschriften ist die Qualitätssicherung der Kraftfahrertätigkeit. Die

spezielle Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung hat zum Ziel, sowohl die Sicherheit im

Straßenverkehr als auch die Sicherheit des Fahrers nachhaltig zu verbessern. Ferner soll die 

Tätigkeit des Kraftfahrers attraktiver werden, so dass vermehrt junge Menschen den Weg in

die Branche des Personenkraft- und Güterverkehrs finden.

 

Die Systeme sind in den europäischen Staaten unterschiedlich gestaltet. Bei der Durchführung der

Bestimmungen über die Grundqualifikation werden verschiedene Varianten ermöglicht. So kann

jeder Staat zwischen mehreren Optionen wählen.

 

Die Regelungen in Deutschland

 

Wer ist von den Vorschriften des BKrFQG betroffen?

 

 

 

Alle selbständigen oder als abhängig beschäftigte Fahrer in der gewerblichen Personen-

 

beförderung oder im gewerblichen Güterkraftverkehr. Dazu zählen auch Fahrer im

 

Werksverkehr und Transportmitteldienst.

 

 

Zu welchem Zeitpunkt werden die Regelungen wirksam?

 

 

 

In Deutschland ist der Stichtag

 

- im gewerblichen Personenverkehr der 10. September 2008

 

- im gewerblichen Güterkraftverkehr der 10. September 2009

 

 

Welche Fahrerlaubnisklassen sind davon betroffen?

 

 

 

Die Lkw-Klassen C1, C1E, C, CE,  die KOM-Klassen D1, D1E, D, DE

 

 

Welche Regelung gilt, wenn die Fahrerlaubnis vor dem Stichtag erworben wurde?

 

 

 

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erwerben, haben Besitzstands-

 

regelung. Sie sind von der Teilnahme an der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grund-

 

qualifikation und der nachfolgenden Prüfung befreit.

 

Sie sind nicht von der Pflicht zur Weiterbildung befreit!

 

 

 

Welche Regelung gilt für Unternehmen?

 

 

 

Unternehmer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Fahrten in ihrem Verantwortungsbereich

 

nur durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen des BKrFQG eingehalten sind.

 

 

 

Bußgeld Fahrer 5.000 €, Unternehmer 20.000 €

 

 

 

     

 zurück

 

  weiter