Welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden? | ||
KOM-Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erteilt (Besitzstand) | ||
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erteilt (Besitzstand) | ||
Nachweis einer Weiterbildung alle 5 Jahre von insgesamt 35 Zeitstunden. |
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Die Weiterbildung kann auf jährlich 7 Stunden Blockunterricht verteilt werden | ||
KOM-Klassen D1, D1E, D, DE ab dem 10.09.2008 erteilt | ||
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE ab dem 10.09.2009 erteilt | ||
Für Berufsanfänger | ||
Grundqualifikation (*) |
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1. | Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK. | |
Die theoretische Prüfung dauert 4 Stunden, die praktische ca. 3 Stunden. | ||
2. | Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer“ oder | |
„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem ver- | ||
gleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen | ||
auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. | ||
Für Quereinsteiger | ||
„Beschleunigte Grundqualifikation“ |
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Ausbildung von 140 Zeitstunden in einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte - z. B. bei uns | ||
in der TKC GmbH - mit abschließender Prüfung. | ||
Theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Dauer 90 Minuten. | ||
Weiterbildung | ||
Alle 5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifikation oder beschleunigten | ||
Grundqualifikation von insgesamt 35 Zeitstunden. Die Weiterbildung kann jährlich auf 7 | ||
Stunden Blockunterricht verteilt werden. | ||
Übergangsregelungen |
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Das BKrFQG erlaubt, den 5-jährigen Turnus der Weiterbildung an den Turnus der | ||
Fahrerlaubnisverlängerung anzupassen. | ||
Die erste Weiterbildung muss abgeschlossen sein: | ||
Im gewerblichen Personenverkehr am 10.09.2015 | ||
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Im gewerblichen Güterverkehr am 10.09.2016 |
Nachweis | ||
Als Nachweis der bestandenen Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation | ||
oder der Weiterbildung dient die Schlüsselzahl 95 im Führerschein. | ||
(*) Absenkung des Mindestalters auf 18 Jahre | ||
FE-Klassen D, DE zur Personenbeförderung im Linienverkehr bei Linienlängen bis 50 km sowie für die | ||
FE-Klassen D1, D1E. Dadurch wird für Jugendliche ein direkter Übergang nach Schulabschluss (9./10. | ||
Klasse) in die Berufsausbildung möglich. | ||
Im gewerblichen Güterkraftverkehr beträgt bei 3-jähriger Berufsausbildung für die Fahrerlaubnis- | ||
klassen C und CE derzeit das Mindestalter bereits 18 Jahre. |