Welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden?
 
KOM-Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erteilt (Besitzstand)
LKW-Klassen  C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erteilt (Besitzstand)

Nachweis einer Weiterbildung alle 5 Jahre von insgesamt 35 Zeitstunden.

Die Weiterbildung kann auf jährlich 7 Stunden Blockunterricht verteilt werden
KOM-Klassen D1, D1E, D, DE ab dem 10.09.2008 erteilt
LKW-Klassen  C1, C1E, C, CE ab dem 10.09.2009 erteilt
 
 
Für Berufsanfänger
 

Grundqualifikation (*)

  1. Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK.
    Die theoretische Prüfung dauert 4 Stunden, die praktische ca. 3 Stunden.
  2. Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer“ oder
  „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem ver-
  gleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen
  auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
 
 
Für Quereinsteiger
 

„Beschleunigte Grundqualifikation“

Ausbildung von 140 Zeitstunden in einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte - z. B. bei uns
in der TKC GmbH - mit abschließender Prüfung.
Theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Dauer 90 Minuten.
 
 
Weiterbildung
 
Alle 5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifikation oder beschleunigten
Grundqualifikation von insgesamt 35 Zeitstunden. Die Weiterbildung kann jährlich auf 7
Stunden Blockunterricht verteilt werden.
 
 

Übergangsregelungen

 
Das BKrFQG erlaubt, den 5-jährigen Turnus der Weiterbildung an den Turnus der
Fahrerlaubnisverlängerung anzupassen.
 
Die erste Weiterbildung muss abgeschlossen sein:
 

Im gewerblichen Personenverkehr am 10.09.2015   

Im gewerblichen Güterverkehr am 10.09.2016

 
 
Nachweis
 
Als Nachweis der bestandenen Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation
oder der Weiterbildung dient die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
 
(*) Absenkung des Mindestalters auf 18 Jahre
FE-Klassen D, DE zur Personenbeförderung im Linienverkehr bei Linienlängen bis 50 km sowie für die
FE-Klassen D1, D1E. Dadurch wird für Jugendliche ein direkter Übergang nach Schulabschluss (9./10. 
Klasse) in die Berufsausbildung möglich.
 
Im gewerblichen Güterkraftverkehr beträgt bei 3-jähriger Berufsausbildung für die Fahrerlaubnis-
klassen C und CE derzeit das Mindestalter bereits 18 Jahre.

 

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